Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Jabema GmbH 
Steinbergstr. 46, 44629 Herne 

 


 

§ 1 Geltung

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Es gilt die bei der Bestellung im Internet hinterlegte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Die Regelung in § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 BGB zum elektronischen Geschäftsverkehr findet keine Anwendung.


§ 2 Angebote

(1) Die angebotenen Preise sind Nettopreise.

(2) Bestellungen sind bindende Angebote auf Abschluß eines Kaufvertrages. Wir nehmen Ihre Bestellung wahlweise durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 5 Tagen an. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar.

(3) Angaben im elektronischen Katalog, mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragsware, sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.


§ 3 Preise, Zahlung und Verzug

(1) Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt. Ab einem Warenwert von 50,00 EUR erfolgt die Lieferung frei Haus.

(2) Der Mindestbestellwert ist 25,00 EUR. Bei einem Bestellwert bis zu 50,00 EUR wird ein Kleinmengenzuschlag von 5,00 EUR erhoben.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung fällig. Bei Zahlung durch Bankeinzug gewähren wir 2 % Skonto. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen offene Rechnung. Wir behalten uns vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen.

(5) Wir sind berechtigt, Zahlungen auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Mahnkosten und Verzugszinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die eingehenden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld anzurechnen.


§ 4 Lieferung

(1) Wir liefern nur innerhalb Deutschlands.

(2) Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(3) Bei Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht erst zu, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird. Als angemessen gilt regelmäßig eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen, beginnend mit dem Ablauf der verbindlichen Lieferfrist.

(4) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Besteller wirtschaftlich zumutbar ist. Auch bei Teillieferungen wird der Preis für die gelieferten Waren mit Lieferung und Zugang der Rechnung fällig.

(5) Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen. Die Lieferung erfolgt durch unseren eigenen Fuhrpark, per Paketdienst oder durch eine Spedition unserer Wahl an die vom Besteller angegebene Adresse.

(6) Verzögert sich die Auslieferung der Ware an die Transportperson aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, werden wir die Ware absondern, auf Gefahr und Rechnung des Bestellers einlagern und diesen hierüber und von der Versandbereitschaft unterrichten. Mit Zugang dieser Mitteilung ist unsere Lieferfrist erfüllt.

(7) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer und schwerwiegender Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, uns die Leistung aber gleichwohl unmöglich machen oder verzögern, etwa nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, Personalmangel, Rohstoff- und Energiemangel, Mangel an Transportmitteln etc., berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt. Wir verpflichten uns, unsere Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Im Falle der Verzögerung werden wir Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Besteller mitteilen. Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle einer mehr als vier Wochen dauernden Behinderung kön­nen auch wir vom Vertrag zurücktreten, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers angemessen erscheint. Sofern eine solche Teillieferung für den Besteller unter Berücksichtigung unserer berechtigten Interessen kein Interesse mehr bietet, kann er insgesamt vom Vertrag zurücktreten.

(8) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.


§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten FakturaEndbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller; unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.


§ 8 Haftung

(1) Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Für sonstige Schäden haften wir, sofern sich nicht aus einer von uns übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten verursacht wurden und für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

(b) Wir haften auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten (1. Alternative) sowie für Schäden, die von unseren einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden (2. Alternative).

c) Im Rahmen von Ziffer (b) 1. Alternative haften wir nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

(d) Im Übrigen ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.

(e) Der Besteller ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen, so dass wir möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Besteller noch Schadensminderung betreiben können.


§ 9 Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Besteller ohne Fristsetzung zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingeleitet sind. Das gleiche gilt, wenn diese Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden. Der Besteller ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Vorhandenen Eigentumsware ist auf unser Verlangen herauszugeben. Diese Rückgabe gilt nicht als Rücktritt.


§10 Rechte Dritter

Wir werden den Besteller von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Besteller uns unverzüglichschriftlich über die Geltendmachung solcher Ansprüche benachrichtigt und uns alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen ermöglicht. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.


§11 Datenschutz

Wir gewährleisten, dass anlässlich von Bestellungen anfallende Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt sowie zu internen Marktforschungs- und zu eigenen Marketingzwecken und diese nur zu Bestellabwicklung an verbundenen Unternehmen weitergegeben werden.
Mit vollständiger Abwicklung der Bestellung werden die Daten des Bestellers nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern der Besteller nicht ausdrücklich der weitergehenden Nutzung seiner Daten zugestimmt hat.

Soweit der Besteller einer weitergehenden Nutzung durch uns ausdrücklich zustimmt, ist dieser berechtigt, seine Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.


§12 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Herne, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



Stand: 31.12.2009

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